Beginnt jemand die Haltung von Bienenvölkern (auch bei nur einem Bienenvolk), ist die Person verpflichtet, dies dem zuständigen Kreisveterinäramt und der Tierseuchenkasse des Bundeslandes anzuzeigen (§1 a der Bienenseuchen-Verordnung).
Dabei können folgende Formulare in unserem Kreisgebiet helfen:
Der Imker oder die Imkerin bekommt dann eine Betriebsnummer von der Tierseuchenkasse zugeteilt und kann dann in Zukunft die jährliche Meldung der Zahl der Bienenvölker online oder per Brief vornehmen.